Information für alle Eltern (Stand: 07.05.2020)

Liebe Eltern,

ab Donnerstag, 07.05.2020 wurde der Unterricht zunächst für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen wieder aufgenommen. Seit heute Morgen wissen wir aus der Mail des Schulministeriums, dass der Unterricht für alle anderen Klassenstufen in der nächsten Woche wieder beginnt. Wir freuen uns auf Ihre Kinder und hoffen, dass wir auf der Grundlage unserer getroffenen Vorbereitungen unter Wahrung der Hygienevorgaben und der Maßnahmen zur Abstandshaltung gesund und erfolgreich zusammen lernen können. Deshalb geben wir Ihnen im Folgenden einige Verhaltens- und Hygieneregeln mit auf den Weg, die Sie bitte auch schon zu Hause mit Ihren Kindern besprechen.

Wir weisen darauf hin, dass es sich für alle Schülerinnen und Schüler um Pflichtunterricht handelt. Es gibt jedoch möglicherweise gesundheitliche Gründe, nach denen Ihr Sohn/Ihre Tochter nicht am Unterricht teilnehmen kann.

 

Bitte prüfen Sie – gegebenenfalls nach Rücksprache mit der Kinderärztin -, ob Ihr Kind in Bezug auf das Corona-Virus von relevanten Vorerkrankungen betroffen ist und ob für Ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte.

 

Zu diesen Vorerkrankungen gehören u.a.

  • Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
  • Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
  • Chronische Lebererkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Onkologische Erkrankungen
  • Diabetis mellitus
  • Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

 

Teilen Sie dies bitte so schnell wie möglich der Schule unter 184949@schule.nrw.de mit. Die Art der Vorerkrankung muss nicht angegeben werden. In diesem Fall entfällt dann für Ihr Kind die Teilnahme am Präsenzunterricht. Es bekommt dann weiterhin die Lernaufgaben auf den bekannten Wegen.

 

Ebenso gilt, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter beurlaubt werden kann, wenn er/sie mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft lebt, bei denen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen. Nehmen Sie auch in diesem Fall Kontakt zur Schule auf. Die Beurlaubung kann längstens bis zum Schuljahresende ausgesprochen werden.

Nun komme ich zu unseren Hygiene- und Verhaltensregeln:

 Abstandswahrung sowie Husten/Niesetikette:                                                                

Bereits im März haben mit den Schülerinnen und Schülern wiederholt diese Themen besprochen. Wir halten immer einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen ein. Dies gilt nicht nur auf dem Schulhof, sondern auch im Klassenraum und auf dem Flur. Alle Kinder werden ständig mündlich durch unsere Lehrkräfte an die Regeln erinnert.
Plakate zu den Husten- und Niesetiketten des Schulministeriums hängen in der Schule aus.
Die Einhaltung dieser Regeln ist der wichtigste Beitrag dazu, die Verbreitung des Virus zu verhindern.

Begrüßung:
Wir begrüßen uns, ohne uns zu berühren!!!

Handhygiene/Desinfektion:
Der Hygieneplan der Schule ist den Gegebenheiten der Pandemie angepasst worden. Handkontaktflächen, gemeinsam benutzte Tastaturen, Sanitäranlagen und Türklinken sowie Handtuch- und Seifenspender, die durch Händekontakte zu einer Übertragung beitragen könnten, werden durch eine arbeitstägliche, mehrfache Reinigung, ggf. durch eine zusätzliche Flächen-desinfektion mittels Wischdesinfektion dekontaminiert. Hierzu werden in jedem benutzten Raum Checklisten geführt, welche die Säuberung dokumentieren.
Die Schülerinnen und Schüler werden dazu angehalten, sich mehrmals täglich die Hände zu waschen/desinfizieren. Hierzu steht im Eingangsbereich ein Desinfektionsspender bereit.

Betreten der Schule:
An dieser Stelle möchten wir zunächst noch einmal auf das noch geltende Betretungsverbot des gesamten Schulbereiches für Sie als Eltern hinweisen. Nun zu den getroffenen Maßnahmen: Unter Einbeziehung der Fluchttür des Rettungsweges wird im Schulgebäude eine „Einbahnstraßen-Regelung“ praktiziert. Betreten wird die Schule durch den Haupteingang. Das Verlassen der Schule geschieht über die Nottreppe. Diese Regelung gilt für den ganzen Unterrichtstag, einschließlich der Notgruppen- und OGS-Betreuung sowie der Toilettengänge.

Die Schüler halten Abstand zu den Mitschülern und zu ihren Lehrkräften und drängeln nicht im Eingangsbereich. Wir gehen, wo immer möglich, konsequent rechts, so kommen alle mit Abstand aneinander vorbei!
Beim Betreten des Gebäudes desinfizieren die Schülerinnen und Schüler sich sofort mit dem bereitstehenden Desinfektionsspender die Hände.

Mund- und Nasenschutz/Alltagsmaske:
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Alltagsmasken nicht zwingend für den Unterricht in der Grundschule vorgeschrieben. Sie sind aber erforderlich, wenn der vorgesehene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Kind eine Maske mit sich führt und sie bei Bedarf anzieht.

Krankheitssymptome:
Für die Teilnahme am Unterricht gilt, dass Sie als Eltern morgens erfragen und entscheiden, ob Ihr Kind symptomfrei ist. Wir wiederholen die Abfrage vor dem Unterricht in der Schule bei den Kindern.
Folgende Symptome führen sicherheitshalber zum Ausschluss vom Unterricht und sollen durch eine medizinische Untersuchung abgeklärt werden:
Rachenschmerzen, Husten, Fieber, Schnupfen, sonstige Symptome einer Atemwegserkrankung, allgemeine Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen, Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall.
Im Falle einer akuten Erkrankung während des Unterrichts erfolgt die sofortige Anlage eines Mund-Nasen-Schutzes als „Alltagsmaske“ (s.o.) und in Absprache mit Ihnen die Entlassung aus der Schule.

Fester Sitzplan für Ihre Kinder:
Die Schülerinnen und Schüler haben in den festgelegten Klassenräumen feste Sitzplätze, damit ggf. Kontakte rückverfolgt werden können. Die Verhaltensregeln in der Klasse werden mit Ihren Kindern besprochen.

Markierungen zur Abstandswahrung:
Am Eingang zum Schulgebäude sowie zu den Klassenräumen gibt es Markierungen zur Abstandswahrung. Aufsichten tragen dazu bei, dass in den versetzten Pausenzeiten der Mindestabstand gewahrt bleibt.
Kinder dürfen auf dem Schulhof nicht mit mehr als 5 Kindern zusammenstehen. Auch in diesen Gruppen muss der Abstand zu jeder Zeit eingehalten werden.

Busfahrten:
Die schulischen Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen können die Busfahrten nicht umfassen. Unsere Aufsicht beginnt auf dem Schulhof.

Schülerinnen und Schüler, die den Schülernahverkehr benutzen, sind verpflichtet, eine
„Alltagsmaske“ (Nase-Mund-Schutz) zu tragen. Im Bus müssen Schülerinnen und Schüler zudem selbstständig auf die Abstandswahrung achten. Dies gilt auch für das Ein- und Aussteigen. Sie wählen ihren Sitzplatz mit ausreichendem Abstand und verweilen dort, bis der Bus an der Haltestelle angehalten hat. Dann steigen alle Schüler ohne Drängeln mit Abstand aus.
Unter diesen Umständen bitte ich Sie zu überlegen, ob die Busfahrt tatsächlich zwingend notwendig ist, oder ob der Schulweg auch auf anderem Wege zu bewältigen ist. Ein Busdienst wird auf jeden Fall eingerichtet. Bitte teilen Sie uns unter der o.a. Mailadresse aber mit, wenn Ihr Kind nicht mit dem Bus fährt.

 

OGS Betreuung:

In der OGS sind die Spielmöglichkeiten aufgrund der aktuellen Gegebenheiten nicht in bekannten Umfang nutzbar, da auch hier die Hygienevorschriften und Abstandsregelungen eingehalten werden müssen. Die Kinder dürfen nicht in bisher gewohnter Weise miteinander spielen und viele Spielsachen laut den geltenden Hygienevorschriften nicht zum Einsatz kommen. Die Erzieherinnen haben sich aber bereits im Vorfeld pädagogische Konzepte überlegt, damit bei den Kindern keine Langeweile aufkommt.

Aufgrund der Vorschriften des Landes zum Personaleinsatz, stehen nicht alle Mitarbeiter/innen für den Dienst vor Ort zur Verfügung. Untersagt ist beispielsweise auch, die bestehenden Notgruppen mit den anderen Kindern zu mischen. Auf dem Hintergrund müssen viele Kleingruppen betreut werden, was wiederum einen höheren Personalschlüssel bedeutet.

 

Wir bitten Sie deshalb, die OGS vorerst nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie eine Betreuung brauchen, können Sie Ihr Kind telefonisch bis Montag, 11.05.2020 um 10.00 Uhr unter der Rufnummer 02131 62220 oder per Mail an ogs-stakerseite@jugend-und-familienhilfe.de in der OGS anmelden.

 

Gleiches gilt für die Betreuung im Bebop. Hier bitten wir Sie Ihren Betreuungsbedarf der Schule unter der Rufnummer 02131 6619330 oder per Mail an 184949@schule.nrw.de ebenfalls bis Montag, 10.00 Uhr mitzuteilen.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Gründen der Gruppen- und Personalplanung keine kurzfristigen Anmeldungen angenommen werden können.

 

Für das Team der GGS Stakerseite

mit freundlichen Grüßen

 

Ihr

Josef Oppermann