Informationen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Liebe Eltern der Stakerseite,

 

die Herbstferien stehen vor der Tür und viele Familien planen eine Urlaubsreise. Handeln Sie auch in den Herbstferien verantwortungsvoll und vermeiden Sie Aufenthalte in Risikogebieten!

Bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Reiserückkehr) gelten besondere Regelungen, aus denen sich Verpflichungen für Schülerinnen und Schüler ergeben:

Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind verpflichtet, unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren, auf Ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet hinzuweisen und sich in Quarantäne zu begeben. Von der Pflicht zur häuslichen Quarantäne kann nur befreit werden, wer nach erfolgter Einreise ein gültiges, nachweislich negatives Testergebnis vorlegt.

Wird dies von Schülerinne und Schülern nicht beachtet, spricht der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Elternbrief.

 

Das Team der Stakerseite wünscht erholsame Ferien!